Fazit
- Sprachliche Gewalt ist die Zuschreibung einer pejorisierten oder randständigen Subjektposition an eine Person.
- Keine Äußerung ist als solche verletzend. Entscheidend sind die Umstände der Äußerung.
- Die Umstände der Äußerung lassen sich jedoch nicht auf das Singuläre beschränken, sondern umfassen auch soziale Positionen und Strukturen, die den Äußerungen erst ihre performative Kraft verleihen.
- Ob eine verletzende Äußerung vorliegt oder nicht, hat nicht primär mit dem Empfinden der Beteiligten zu tun, sondern mit der durch die Äußerung erfolgten sozialen Positionierung der Betroffenen.