Fazit
  1. Sprachliche Gewalt ist die Zuschreibung einer pejorisierten oder randständigen Subjektposition an eine Person.
  2. Keine Äußerung ist als solche verletzend. Entscheidend sind die Umstände der Äußerung.
  3. Die Umstände der Äußerung lassen sich jedoch nicht auf das Singuläre beschränken, sondern umfassen auch soziale Positionen und Strukturen, die den Äußerungen erst ihre performative Kraft verleihen.
  4. Ob eine verletzende Äußerung vorliegt oder nicht, hat nicht primär mit dem Empfinden der Beteiligten zu tun, sondern mit der durch die Äußerung erfolgten sozialen Positionierung der Betroffenen.